Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 28.05.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.11.2001 - 9 B 46.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13900
BVerwG, 06.11.2001 - 9 B 46.01 (https://dejure.org/2001,13900)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2001 - 9 B 46.01 (https://dejure.org/2001,13900)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2001 - 9 B 46.01 (https://dejure.org/2001,13900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels im Revisionsverfahren - Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei fehlerhafter gerichtlicher Vertragsauslegung - Voraussetzungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2001 - 9 B 46.01
    Voraussetzung dafür wäre, dass ein solcher Mangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in deren rechtlicher Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2001 - 9 B 46.01
    Soweit der Landesgesetzgeber dort für die Regelung der Verjährung auf Bestimmungen der Abgabenordnung verwiesen hat, sind diese Bestimmungen nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht in den landesrechtlichen Bereich übernommen und deshalb irrevisibel (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 14. Februar 2001 - BVerwG 11 C 9.00 - Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 8 S. 2 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2001 - 9 B 46.01
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2001 - 9 B 46.01
    Auf einem Verfahrensfehler könnte die Vertragsauslegung allerdings dann beruhen, wenn das Gericht entgegen dem in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Gebot, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, den tatsächlichen Prozessstoff verkannt, etwa vertragliche Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1992 - VI ZR 361/91 - NJW 1993, S. 538 ).
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 23/19 R

    Versicherungspflicht der Tätigkeit einer Niederlassungsleiterin einer stillen

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass das Berufungsgericht Vertragsbestimmungen nicht lediglich inhaltlich unzutreffend gewürdigt oder ihnen nicht den gebotenen Stellenwert zuerkannt hätte, sondern vertragliche Regelungen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder sprachlich falsch verstanden hätte und damit der tatsächliche Prozessstoff verkannt worden wäre (vgl BVerwG Beschluss vom 6.11.2001 - 9 B 46/01 - juris RdNr 4; BGH Urteil vom 3.11.1992 - VI ZR 362/91 - NJW 1993, 538 - juris RdNr 23 f) .
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14

    Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des

    Von dem Fall der Aktenwidrigkeit abgesehen verstieße die beanstandete Vertragsauslegung dann gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn das Oberverwaltungsgericht die vertraglichen Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hätte; ob es den Auslegungsgrundsätzen analog §§ 133, 157 BGB hinreichend gerecht geworden ist, ist dagegen keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d.

    Von dem Fall der Aktenwidrigkeit abgesehen verstieße die beanstandete Vertragsauslegung dann gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn das Oberverwaltungsgericht die vertraglichen Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hätte; ob es den Auslegungsgrundsätzen analog §§ 133, 157 BGB hinreichend gerecht geworden ist, ist dagegen keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.06.2015 - 9 B 61.14

    Reichweite des allgemeine Zuschussbegriffs des Einkommensteuergesetzes im Rahmen

    Auf einem Verfahrensfehler kann die Vertragsauslegung allenfalls dann beruhen, wenn das Gericht entgegen dem in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Gebot, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, den tatsächlichen Prozessstoff verkannt, etwa vertragliche Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. November 2001 - 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 11. September 2014 - 9 B 21.14 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2002 - 1 B 124.02

    Zulassung der Revision gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Der Senat bemerkt hierzu allerdings, dass der gerügte Verstoß "gegen Auslegungsgrundsätze" (§ 133, § 157 BGB in entsprechender Anwendung) nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen wäre (vgl. Beschluss vom 6. November 2002 - BVerwG 9 B 46.01 - ) und schon deshalb hier nicht durchgreifen könnte.
  • BVerwG, 15.06.2010 - 8 B 8.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auf einem Verfahrensfehler könnte die Auslegung des Schriftsatzes der Beklagten vom 30. April 2009 allerdings dann beruhen, wenn das Gericht entgegen dem in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Gebot, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, den tatsächlichen Prozessstoff verkannt, etwa schriftliche oder mündliche Äußerungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hat (Beschluss vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.05.2001 - 9 B 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,69888
VG Schleswig, 28.05.2001 - 9 B 46/01 (https://dejure.org/2001,69888)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2001 - 9 B 46/01 (https://dejure.org/2001,69888)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 9 B 46/01 (https://dejure.org/2001,69888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,69888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht